• Eine Gruppe Jugendlicher steht an einer Wand. Im Vordergrund steht eine junge selbstbewusste Frau.
  • Junger Mann sitzt einsam in einer alten Bibliothek an einem Tisch und arbeitet ein Buch durch. Auf dem Tisch liegt zu seiner rechten Seite ein Stapel Bücher.
  • Ein behinderter Junge und ein Mädchen sitzen vor einem Computer. Hinter den beiden steht eine junge Frau.
  • Eine glückliche junge Familie mit Sohn und Tochter sitzt auf einem Sofa und schaut über die Rückenlehne ins Bild.
  • Zwei 16- bis 17-jährige männliche Auszubildende sitzen an einer Werkbank und bearbeiten ein metallisches Werkstück.
  • Fünfjähriges Mädchen hat bunte Farbklekse auf eine Papierplane gemalt.
  • Student und Studentinnen verschiedener Hautfarben sitzen in einer Bibliothek vor Computern.
  • Glücklicher Großvater sitzt mit seinen Enkelkindern auf einer weißen Holzbank.

Zum Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz formuliert. Die Handlungsempfehlungen sollen als Orinetierungsrahmen dienen und erste Hinweise zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes für die Praxis und die örtliche Ebene der Kinder- und Jugendhilfe geben. Sie beinhalten Informationen zu Frühen Hilfen, zum Auf- und ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, zu Verfahrendvorgaben zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes, zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, zur Sicherstellung der Beratungsqualität und der Kontinuität bei Hilfe in Pflegeverhältnissen, zur Qualitätsentwicklung sowie zur Kinder- und Jugendhilfestatistik. Darüber hinaus sind die Informationen zu den Neuregelungen zur Betriebserlaubnis mit aufgenommen worden.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Bundesarbeitsgemeinschaft, Landesjugendämter (Hg.) (2012): Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz, Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung. Berlin, 52 Seiten.
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