• Eine Gruppe Jugendlicher steht an einer Wand. Im Vordergrund steht eine junge selbstbewusste Frau.
  • Junger Mann sitzt einsam in einer alten Bibliothek an einem Tisch und arbeitet ein Buch durch. Auf dem Tisch liegt zu seiner rechten Seite ein Stapel Bücher.
  • Ein behinderter Junge und ein Mädchen sitzen vor einem Computer. Hinter den beiden steht eine junge Frau.
  • Eine glückliche junge Familie mit Sohn und Tochter sitzt auf einem Sofa und schaut über die Rückenlehne ins Bild.
  • Zwei 16- bis 17-jährige männliche Auszubildende sitzen an einer Werkbank und bearbeiten ein metallisches Werkstück.
  • Fünfjähriges Mädchen hat bunte Farbklekse auf eine Papierplane gemalt.
  • Student und Studentinnen verschiedener Hautfarben sitzen in einer Bibliothek vor Computern.
  • Glücklicher Großvater sitzt mit seinen Enkelkindern auf einer weißen Holzbank.

BumF lehnt derzeitiges Gesetzesvorhaben zum Datenaustauschverbesserungsgesetz  ab

Kritisiert wird vom Bundesfachverband umF in einer Stellungnahme, dass die derzeit angedachten Vorgaben den grundlegenden Prinzipien des Minderjährigenschutzes widersprechen. Darüber hinaus fehle die Sicherstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für alleinflüchtende Minderjährige sowie die Gewährleistung einer fachkundigen und sorgetragenden Vertretung von Anfang an. Besorgt zeigt sich der Verband auch darüber, dass lediglich vier zivilgesellschaftliche Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme zum Referentenentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung aufgefordert wurden. Die eröffnete Beteiligung werde dem Gesetzesvorhaben und seinen Konsequenzen für (junge) Geflüchtete nicht gerecht.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat sich eigeninitiativ beteiligt. In den Eingangszeilen zu deren Stellungnahme heißt es: "Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Rückfrage eines von Ihnen bei der in der Bezugszeile angeschriebenen Verbands hat das Netzwerk Datenschutzexpertise Kenntnis erlangt von dem im Betreff genannten Referentenentwurf. Wegen der hohen datenschutzrechtlichen Relevanz erlauben wir uns, hierzu Stellung zu nehmen ...." Die Stellungnahme finden Sie nachfolgend.

 

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